DAS ERSTGESPRÄCH

Vor Beginn des eigentlichen Supervisionsprozesses findet ein Erstgespräch statt. Dieses Gespräch hat zum Ziel, dass wir uns kennen lernen und herausfinden, ob und unter welchen Bedingungen wir zu einer Vereinbarung über eine Zusammenarbeit kommen können.

In einer Vereinbarung, dem Kontrakt, wird die Beratung individuell auf Ihr besonderes Anliegen abgestimmt. Je nach Absprache und Bedarf arbeite ich mit anderen BeraterInnen und Beratern aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, so daß für komplexere Aufträge zusätzliche Fachleute mit eingebunden werden können. Der Kontrakt kann gegebenenfalls im Verlauf des Beratungsprozesses den sich verändernden Bedingungen angepasst werden.

Bestandteile dieser Vereinbarung sind insbesondere:

Die Beratung findet je nach Vereinbarung in Ihrer Einrichtung oder in meiner Praxis in Jüchen statt.

Weitere Informationen können Sie der DGSv-Broschüre Entscheidungshilfe für Kundinnen und Kunden (pdf, 42 KB) entnehmen.